Häufige Fragen zum Aufnahmeverfahren:

Welche Noten sind für eine Bewerbung am Heisenberg-Gymnasium Voraussetzung?

Für Verträge für die 5. Klassen, die vor der Erteilung der Bildungsempfehlung abgeschlossen werden, setzt das Heisenberg-Gymnasium jeweils mindestens die Note "gut" in Deutsch und Mathematik im Endzeugnis der dritten Klasse oder der Halbjahresinformation in Klasse 4 voraus.

Welche Rolle spielt die Grundschulempfehlung für das Gymnasium?

Die Grundschulempfehlung für das Gymnasium ist Voraussetzung für die Aufnahme am Heisenberg-Gymnasium. Sollten Kinder, die auf Grund ihrer Noten in Klasse 3 oder in der Halbjahresinformation der 4. Klasse einen Schulvertrag für das Heisenberg-Gymnasium erhalten haben, dennoch keine Grundschulempfehlung für das Gymnasium erhalten, erlischt der Schulvertrag. Die einmalige Aufnahmegebühr wird nicht rückerstattet. In diesem Falle ist jedoch immer ein Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Schulleiter empfehlenswert.

Können Kinder, die im Endzeugnis der 3. Klasse oder in der Halbjahresinformation der 4. Klasse in Deutsch und Mathematik die Notenbedingung "zwei" nicht erfüllt haben, am Heisenberg-Gymnasium auch aufgenommen werden?

Bewerbungen, bei denen Kinder die Notenbedingung nicht erfüllen, werden automatisch auf die Vormerkliste übertragen. Erhalten sie im zweiten Halbjahr der 4. Klasse dann eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium, können sie aufgenommen werden, sofern Schulplätze vorhanden sind.

Was sind die Kriterien zur Aufnahme am Heisenberg-Gymnasium?

Für Schulverträge, die vor der Erteilung der Grundschulempfehlung abgeschlossen werden, setzen wir in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Note 2 voraus. Eine weitere Differenzierung nach Noten erfolgt nicht. Berücksichtigt werden auch die verbalen Beurteilungen des Grundschulzeugnisses, die oftmals Hinweise darauf geben, ob die Kinder im Rahmen des pädagogischen Konzeptes der Schule optimal gefördert werden können. Darüber hinaus entscheidet das Los.

Wann und wie erhalte ich nach eingereichter Bewerbung eine Zusage oder Absage?

Mit dem Abschluss des für beide Seiten bindenden Schulvertrages ist der Schulplatz fest zugesagt. Lediglich bei Nichterteilung der Grundschulempfehlung für das Gymnasium muss der Vertrag wieder gelöst werden. Kinder, die den Kriterien nicht genügen (Noten, die eine Grundschulempfehlung nicht erwarten lassen oder erhebliche Einschränkungen beim Arbeits- und Sozialverhalten) erhalten nach Eingang der Bewerbung eine Absage. Kinder, die auf Grund der Kriterien aufgenommen werden können, für die aber kein Schulplatz zur Verfügung steht, werden bis zum ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien auf der Warteliste geführt und können noch einen Schulplatz erhalten, sobald ein Platz frei wird. Dies kommt immer wieder dadurch vor, dass Kinder letztlich doch keine Grundschulempfehlung für das Gymnasium erhalten oder wichtige persönliche Gründe (z.B. Umzug) die Einschulung eines Kindes verhindern.

Werden Geschwisterkinder bevorzugt?

Wenn Geschwisterkinder rechtzeitig angemeldet werden, werden sie auf jeden Fall bevorzugt aufgenommen. Auch wenn die Noten Ende der dritten Klasse den oben genannten Kriterien nicht genügen, wird für die Geschwisterkinder so lange ein Platz reserviert, bis die Grundschulempfehlung vorliegt.

Kann ich mich auch alternativ für verschiedene Standorte bewerben?

Im Bewerbungsbogen sind die drei Schulstandorte genannt und können dort angekreuzt werden. Wenn man sich wegen der besseren Chancen vorsorglich für mehrere Standorte bewerben möchte, können an dieser Stelle Mehrfachnennungen durchgeführt werden. Den bevorzugten Standort können Sie hierbei gerne gesondert hervorheben.

Muss ich mich für mein Kind noch an einem anderen Gymnasium bewerben?

Kinder, für die bereits ein Schulvertrag für das Heisenberg-Gymnasium abgeschlossen ist, müssen nicht vorsorglich auch noch an einer anderen Schule angemeldet werden, da ihr Schulplatz gesichert ist. Kinder, die zum Zeitpunkt der Anmeldung an den staatlichen Schulen noch auf der Vormerkliste stehen und bis dahin keinen Schulvertrag erhalten haben, müssen zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall an einer anderen Schule angemeldet werden.

 
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